Kontakt und Zuständigkeit

Friedhofsverwaltung

Südwestkirchhof Stahnsdorf: Zuständige Friedhofsverwaltung, Kontakt, Vorsprache und Angaben für eine konkrete Anfrage.

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Zuständigkeit

Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz; Südwestkirchhof Stahnsdorf ist für den Südwestkirchhof Stahnsdorf zuständig. Die Besucheradresse des Friedhofs lautet Bahnhofstraße 2, 14532 Stahnsdorf. Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, prüfen Sie zusätzlich, ob der Termin an einem Verwaltungsstandort stattfindet; die Adresse eines Eingangs ist nicht automatisch die Anschrift des zuständigen Büros.

Kontakt

  • Telefon für den Südwestkirchhof Stahnsdorf: +49 3329 62315
  • Für den Südwestkirchhof Stahnsdorf ist hier keine eigene E-Mail-Adresse angegeben; nutzen Sie die weiteren Kontaktwege von Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz; Südwestkirchhof Stahnsdorf.

Kontakt und Vorsprache bei Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz; Südwestkirchhof Stahnsdorf:

WochentagServicezeit
Montag, Mittwoch, Freitag08:00–13:00
Dienstag, Donnerstag08:00–16:00.

Anfrage vorbereiten

Nennen Sie in jeder Anfrage ausdrücklich Südwestkirchhof Stahnsdorf. Für eine Grabsuche gehören der vollständige Name, Lebensdaten und – falls bekannt – Abteilung, Reihe und Grabnummer dazu. Bei Grabarten oder Grabpflege ergänzen Sie Nutzungsrecht, gewünschte Leistung und Zeitraum. Bei einem Besuchsproblem helfen Datum, gewählter Zugang und ein naher Kartenpunkt wie Norwegische Holzkirche, Friedhofsverwaltung des Südwestkirchhofs, Infohaus, Gedenkort.

Wofür Sie Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz; Südwestkirchhof Stahnsdorf benötigen

Die Verwaltung entscheidet über Belegung, Grabvergabe, Gebühren, Nutzungsrechte, Gestaltungsvorgaben und gewerblichen Zugang auf dem Südwestkirchhof Stahnsdorf. Sie ist außerdem die richtige Stelle für kurzfristige Einschränkungen oder eine amtliche Grabangabe. Diese Website unterstützt die Besuchsplanung mit Adresse, Wegen und 19 Orientierungspunkten, ersetzt aber weder eine persönliche Zusage noch die für den Friedhof geltenden Regelungen.